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Deine Pflege - Beraterin



Beispiele zu meinen Leistungen für Sie:


Ich erbringe meine Leistung immer nach Absprache mit Ihnen. ✓ Fragen Sie mich nach allen Leistungsmöglichkeiten


➥ Erstes Beratungsgespräch, Leistungsbesprechung, Kostenvoranschlag.

✓ Kostenlos


➥ Aufnahmegespäch, Feststellung der aktuellen Situation, Datenaufnahme, Bedarfanalyse, Vorbereitung der nötigen Unterlagen.

119,50 € (Einmalig)


➥ Antragsstellung auf Pflegegrad, Höherstufung, Verhinderungspflege, Schwerbehindertenausweis, Landespflegegeld. Ausfertigung und Übermittlung der Anträge. Überprüfung der Antwort auf sachliche Richtigkeit.

39,25 € (je Antrag)


➥ Antragsstellung für Hilfmittel. Ausfertigung der Anträge, Besorgung der nötigen Rezepte bei Ihrem Arzt, Beauftragung des zuständigen Hilfmittellieferanten (ja nach Kasse unterschiedlich),Überwachung der Lieferung.

39,25 € (je Antrag)


➥ Antragsstellung für wohnumfeldverbesserende Massnahmen. Sehr aufwendig, da 3 Kostenvoranschläge von Handwerkern erforderlich sind. Massnahmen dürfen erst nach Genehmigung der zuständigen Kasse erfolgen. (Höchstbetrag der Kasse = 4.000,00 € je Massnahme) Prüfung des Bescheides. Einreichnung der Abrechnung. Abrechnung erfolgt nach tatsächlien Zeitaufwand pro Stunde.

Grundgebühr: 58,90 € / Höchstgebühr: 471,25 € (je Antrag)


➥ Widerspüche in allen Bereichen setzen, den Widerspruch begründen, Begründung an die Kasse oder Behörde übermitteln. Vorbereitung der Unterlagen für ein Sozialgerichtsverfahren.

73,65 € (je Widerspruch)


➥ Meine persönliche Anwesendheit bei Ihnen vor Ort bei einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) für die Einstufung, (Höherstufung) in einen Pflegegrad. - Vorbereitung des Termins. - Ergebnisprüfung.

73,65 € (je Termin)


➥ Begutachtung nach SGB XI § 37.3 (Pflegebegutachtung) je nach Pflegegrad zwischen 2 oder 4 Begutachtungen pro Jahr erforderlich.   ➤ Kosten werden von der Pflegekasse übernommen.

✓ KEINE (Pflegekasse)


➥ Schulung von pflegenden Angehörigen im Bereich der Kranken- und Altenpflege, im häuslichen Bereich. Die Dauer der Schulung, bzw. Anleitung richtet sich nach den Bedürfnissen der zu schulenden Person. ➤ Kostenübernahme durch die Kassen ist möglich. Ich berate Sie.  (Abrechnung nach Zeitaufwand.)

✓ KEINE (Pflegekasse) bzw. pro Std. 58,90 €


Wenn kein Festbetrag der Leistung angegeben ist, werden alle Beratungen und Hilfeleistungen immer nach dem tatsächlichen Zeitaufwand abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt je angefange 1/4 Stunde.

58,90 € pro Std.


Alle Preisangaben verstehen sich incl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.


Für die direkte Abrechnung mit den gesetzlichen Kassen, benötige ich immer eine Abtretungserklärung durch die versicherte Person.
 ➤ Personen mit einer privaten Kranken- Pflegeversicherung, müssen in Vorleistung gehen und erhalten die Kosten durch Ihrer Kasse erstattet.