Beispiele zu meinen Leistungen für Sie:
Ich erbringe meine Leistung immer nach Absprache mit Ihnen. ✓ Fragen Sie mich nach allen Leistungsmöglichkeiten
➥ Erstes Beratungsgespräch, Leistungsbesprechung, Kostenvoranschlag.
✓ Kostenlos
➥ Aufnahmegespäch, Feststellung der aktuellen Situation, Datenaufnahme, Bedarfanalyse, Vorbereitung der nötigen Unterlagen.
119,50 € (Einmalig)
➥ Antragsstellung auf Pflegegrad, Höherstufung, Verhinderungspflege, Schwerbehindertenausweis, Landespflegegeld. Ausfertigung und Übermittlung der Anträge. Überprüfung der Antwort auf sachliche Richtigkeit.
39,25 € (je Antrag)
➥ Antragsstellung für Hilfmittel. Ausfertigung der Anträge, Besorgung der nötigen Rezepte bei Ihrem Arzt, Beauftragung des zuständigen Hilfmittellieferanten (ja nach Kasse unterschiedlich),Überwachung der Lieferung.
39,25 € (je Antrag)
➥ Antragsstellung für wohnumfeldverbesserende Massnahmen. Sehr aufwendig, da 3 Kostenvoranschläge von Handwerkern erforderlich sind. Massnahmen dürfen erst nach Genehmigung der zuständigen Kasse erfolgen. (Höchstbetrag der Kasse = 4.000,00 € je Massnahme) Prüfung des Bescheides. Einreichnung der Abrechnung. Abrechnung erfolgt nach tatsächlien Zeitaufwand pro Stunde.
Grundgebühr: 58,90 € / Höchstgebühr: 471,25 € (je Antrag)
➥ Widerspüche in allen Bereichen setzen, den Widerspruch begründen, Begründung an die Kasse oder Behörde übermitteln. Vorbereitung der Unterlagen für ein Sozialgerichtsverfahren.
73,65 € (je Widerspruch)
➥ Meine persönliche Anwesendheit bei Ihnen vor Ort bei einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) für die Einstufung, (Höherstufung) in einen Pflegegrad. - Vorbereitung des Termins. - Ergebnisprüfung.
73,65 € (je Termin)
➥ Begutachtung nach SGB XI § 37.3 (Pflegebegutachtung) je nach Pflegegrad zwischen 2 oder 4 Begutachtungen pro Jahr erforderlich. ➤ Kosten werden von der Pflegekasse übernommen.
✓ KEINE (Pflegekasse)
➥ Schulung von pflegenden Angehörigen im Bereich der Kranken- und Altenpflege, im häuslichen Bereich. Die Dauer der Schulung, bzw. Anleitung richtet sich nach den Bedürfnissen der zu schulenden Person. ➤ Kostenübernahme durch die Kassen ist möglich. Ich berate Sie. (Abrechnung nach Zeitaufwand.)
✓ KEINE (Pflegekasse) bzw. pro Std. 58,90 €
Wenn kein Festbetrag der Leistung angegeben ist, werden alle Beratungen und Hilfeleistungen immer nach dem tatsächlichen Zeitaufwand abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt je angefange 1/4 Stunde.
58,90 € pro Std.
Alle Preisangaben verstehen sich incl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Für die direkte Abrechnung mit den gesetzlichen Kassen, benötige ich immer eine Abtretungserklärung durch die versicherte Person.
➤ Personen mit einer privaten Kranken- Pflegeversicherung, müssen in Vorleistung gehen und erhalten die Kosten durch Ihrer Kasse erstattet.